EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Countdown ist abgelaufen!

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für alle – die Umstellungsphase ist beendet! Für jeden, der mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist es essentiell wichtig, sich mit den verschärften rechtlichen Anforderungen zu beschäftigen. Es ergeben sich beispielweise Fragen wie diese:

  •  Was passiert mit unseren Altdaten?
  •  Was müssen wir bei der Einwilligung künftig beachten?
  •  Welche Informationspflichten bestehen für uns?
  •  Was kommt bei der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht auf uns zu?
  •  Was hat es mit der vierwöchigen Reaktionszeit auf sich?


Die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist in aller Munde und hat gravierende Auswirkungen auf alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten - also faktisch für uns alle.

Bei diesen hochbrisanten und wichtigen Themen unterstützt Sie NIEDERRHEIN.IT mit praxisorientierten Experten aus dem Partnernetzwerk.

IT-Fachanwalt als Datenschutzbeauftragter
Für Firmen, Selbständige und Vereine wurde ein spezieller Fragebogen entwickelt, mit dem Sie Ihre grundlegenden Anforderungen im Hinblick auf die DSGVO ermitteln können. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für IT-Recht ausgearbeitet, welcher Ihr Unternehmen auf Wunsch als empfehlenswerter Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung begleitet. Den Fragebogen können Sie direkt kostenfrei anfordern.

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